JA
Restaurants
Bars, Kneipen, Vereine, Cafés und Ähnliches
Lieferservice
Sport im Freienunter Einhaltung des Sicherheitsabstands von mindestens zwei Metern
Standesamtliche und kirchliche Trauungen
Museen und andere kulturelle Einrichtungen und Ausstellungensind auch samstags und sonntags geöffnet
Einkaufszentren
Besuch von Verwandten oder Freunden
Sportin Fitnessstudios, Schwimmbädern und Schwimmzentren
Tanzsälen, Diskotheken und Clubs
Feiern, Hochzeiten und weitere Veranstaltungen:Die Gäste müssen vollständig geimpft sein, einen negativen Schnelltest vorzeigen, der nicht älter als 48 Stunden ist oder als genesen gelten, wobei die Ansteckung mit dem Corono-Virus maximal 6 Monate zurückliegen darf.
PFLICHTEN
UND VERBOTE
Keine Gruppenbildung
Sicherheitsabstand
Maskenpflicht auch im Freienausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Menschen mit bestimmten Behinderungen
NEIN
Versammlungsverbot/keine Gruppenbildung auch im Freien